Der Freistaat Bayern will bei einer Reform der Bayreuther Festspiele aufs Geld schauen. Man werde «die Interessen der öffentlichen Hand im Blick haben», betonte eine Sprecherin des bayerischen Kunstministeriums auf Anfrage in München.
«Die anstehende umfassende Sanierung des Bayreuther Festspielhauses soll auch zum Anlass genommen werden, die Strukturen der Bayreuther Festspiele näher zu betrachten und zu würdigen.»
Nachdem Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) zum Jahreswechsel angekündigt hatte, sich die Strukturen auf dem Grünen Hügel vornehmen zu wollen, hat der Stiftungsrat der Richard-Wagner-Stiftung einen Arbeitskreis zur Reform der Satzung der Stiftung wiederbelebt.
«Wenn man Schwierigkeiten erkennt, sollte man die Lösung nicht auf die lange Bank schieben», hatte Grütters gesagt. «Mir geht es darum, dass es in Bayreuth vernünftige und wirksame Strukturen gibt.»
Nach Ministeriumsangaben geht es der Arbeitsgruppe vor allem um «die Stiftung selbst sowie deren Leistungsbeziehungen zur Bayreuther Festspiele GmbH als Mieterin des Festspielhauses und Festspielunternehmerin».
Die öffentliche Hand lässt sich die Festspiele, die in diesem Jahr nach der Corona-Zwangspause wieder am traditionellen 25. Juli beginnen, einiges kosten. Für die Sanierung des Festspielhauses auf dem Grünen Hügel hat der Bund im vergangenen Jahr weitere 84,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Noch einmal soviel soll vom Freistaat kommen. Ursprünglich war von Gesamtkosten von 130 Millionen die Rede gewesen.
Und auch der laufende Betrieb ist nicht billig. Nach Angaben des früheren Geschäftsführers Holger von Berg bestreiten die Festspiele ihn normalerweise zu 65 Prozent aus Einnahmen. Rund 15 Millionen Euro fehlten im vergangenen Jahr, weil die Opern-Festspiele wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten. Und auch in diesem Jahr wird es Einbußen geben, weil nur rund die Hälfte der eigentlich rund 2000 Besucher unter Corona-Bedingungen rein darf ins Festspielhaus.
Mit welchen Punkten der Arbeitskreis sich genau beschäftigen soll, ist unbekannt – und auch das Ministerium wollte sich dazu nicht konkret äußern: «Die Tätigkeit der von der Richard-Wagner-Stiftung eingesetzten Arbeitsgruppe soll nach Möglichkeit nicht durch eine breite öffentliche Diskussion beeinflusst werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu den von der Stiftung als rechtlich selbstständig handelnden juristischen Person zu bearbeitenden Handlungsfeldern keine näheren Aussagen machen», teilte eine Sprecherin mit.
Aus Sicht von Katharina Wagners Cousine Daphne Wagner ist die Satzung der Richard-Wagner-Stiftung veraltet und muss überholt werden. Das sagte die 74-Jährige dem «Nordbayerischen Kurier» (Samstag) in Bayreuth. Sie sprach von einem langwierigen Prozess.
Zwei Dinge sind ihr besonders wichtig: «Die Familie kann nicht rausdividiert werden, wir sind die Stifter-Familie», sagte sie. Und: Das Festspielhaus soll «selbstverständlich» ausschließlich den Festspielen und den Werken ihres Urgroßvaters vorbehalten bleiben.
Die Richard-Wagner-Stiftung wurde 1973 errichtet und ist Eigentümerin des Festspielhauses. Sie wählt auch den Festspielleiter. Die Arbeitsgruppe, die nun die Satzung auf den Prüfstand stellen soll, gebe es bereits seit 2007, sagte Katharina Wagner. Sie sei also nicht neu, habe aber seit damals nicht mehr getagt.
«Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass das Festspielhaus als Privatvermögen der Familie Wagner in die Richard-Wagner-Stiftung eingebracht wurde und zum unveräußerlichen Grundstockvermögen dieser Stiftung zählt, kann hier eine Neustrukturierung nur unter Würdigung der Interessen aller Beteiligten erfolgen, zumal auch wesentliche Regelungen der Stiftungssatzung bis auf Weiteres nicht gegen die Stimmen der Familie Wagner geändert werden können», hieß es aus dem Kunstministerium. «Es wurden ausdrücklich alle Mitglieder des Stiftungsrats zur Mitarbeit beziehungsweise Entsendung von Vertretern in diese Arbeitsgruppe ermuntert.»