Es kann nur einen «Dschinghis Khan» geben: In einem Streit um das Logo der Schlager-Combo hat sich Komponist und Produzent Ralph Siegel gegen den früheren Leadsänger Wolfgang Heichel durchgesetzt, der ebenfalls als «Dschinghis Khan» auftritt.
Siegel als dem maßgeblichen Produzenten und Schöpfer steht ein «Unternehmenskennzeichenrecht» an «Dschinghis Khan» zu, wie das Landgericht München I am Mittwoch mitteilte.
Heichel wiederum scheiterte mit einer Gegenklage, mit der er Siegel «Dschinghis Khan»-Auftritte im deutschen Fernsehen verbieten lassen wollte. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch nicht, so dass der Streit in die zweite Instanz gehen könnte. «Wir werden zuerst das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob wir Berufung einlegen werden», erklärte Heichels Anwältin auf Anfrage.
Der Sänger ist seit 2017 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Inhaber des Logos eingetragen. Laut Urteil verließ Heichel 2014 die Band nach «Unstimmigkeiten» und tritt seither selbst als «Dschinghis Khan» auf, vor allem in Osteuropa.
Siegel reagierte erfreut auf die Entscheidung: «Ich freue mich, dass mir nach drei Jahren endlich wieder das gehört, was ich erfunden habe», sagte er auf Anfrage. «Ich habe Dschinghis Khan vor 40 Jahren erfunden, vom ersten Song, vom ersten Kostüm, vom ersten Choreografie-Schritt an.»
Der Komponist argumentierte vor Gericht, dass ihm als Gründer und Chefkomponist die Rechte an «Dschinghis Khan» zustehen – inklusive des Bandlogos mit Sonnenuntergang und fliegendem Adler vor einer Gebirgslandschaft, das er entworfen hatte. Laut Gericht sind Siegels Rechte nicht erloschen, nur weil die Band zwischenzeitlich nicht mehr existierte.