Dürfen Diebe oder Hehler nach Rückgabe der Beute über deren Zukunft bestimmen? Was im modernen Strafrecht als abwegiger Ansatz erscheinen mag, wird im Zusammenhang mit der Rückgabe von Benin-Bronzen an Nigeria diskutiert. Manche Kritiker sehen darin neokolonialistische Züge. Nach ersten Restitutionen der wertvollen Kunstschätze durch die Bundesregierung sorgt eine überraschende Eigentumsübertragung an den Oba von Benin für neuen Debattenstoff.
Nach Jahrzehnten des Zögerns und einigen Jahren intensiver Debatten hatte Deutschland Ende 2022 zunächst 20 der wertvollen Benin-Bronzen an das afrikanische Land zurückgegeben. Mehr als 1100 der Arbeiten aus dem Palast des damaligen Königreichs Benin, das heute zu Nigeria gehört, waren bisher in rund 20 deutschen Museen zu finden. Die Objekte, die neben Bronze auch aus Elfenbein und anderen Materialien gefertigt sind, stammen größtenteils aus britischen Plünderungen im Jahr 1897. «Das Zeug ist geklaut», urteilte Berlins Ex-Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Damit wäre der Museumsbestand Hehlerware.
Der Oba von Benin erhält die Eigentumsrechte
In einer bereits am 23. März veröffentlichen Mitteilung des nigerianischen Präsidenten hieß es nun, der Oba von Benin erhalte das Eigentum an den rückgeführten Artefakten – unabhängig davon, wo und wann diese nach Nigeria gebracht würden. Er gelte als ursprünglicher Eigentümer und Bewahrer der Kultur, des Erbes und der Tradition des Volkes des Königreichs Benin.
Der Oba herrschte als König über das Reich im heutigen Südwesten von Nigeria, das bis 1897 bestand. Ewuare II. ist der amtierende Oba von Benin. Der 69-Jährige kämpft wie seine Vorgänger seit seiner Krönung vor rund sieben Jahren für die Rückführung der Bronzen nach Nigeria. Die Stücke sollen im Palast oder an anderen Orten in Benin City aufbewahrt werden. Die Bronzen dürfen nur noch mit Genehmigung des Oba etwa als Leihgaben herausgegeben werden.
Für die Schweizer Ethnologin Brigitta Hauser-Schäublin zeigt sich damit, «wie leichtfertig formuliert die Vereinbarung zur Eigentumsübertragung zwischen Deutschland und Nigeria war». Aus öffentlichem Gut werde exklusives Privateigentum, schrieb die emeritierte Professorin an der Universität Göttingen in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». «Für die deutsche Politik und die ihren Zielen dienenden Museumsleute endet damit die Rückgabe der Bronzen an „das nigerianische Volk“ in einem Fiasko.»
Eigentumsansprüche des Oba kommen nicht überraschend
Matthias Goldmann, als Jurist Experte unter anderem für Völkerrecht und Kolonialismus, verwies darauf, der Oba habe schon seit langem Eigentumsansprüche geltend gemacht. «Mithin ist das, was jetzt passiert ist, nicht völlig überraschend», sagte Goldmann der dpa. Der Oba beanspruche das Eigentum als traditionelles Oberhaupt der Gruppe, der die Gegenstände ursprünglich geklaut worden seien. «Aus Sicht der Menschenrechte und besonders der Rechte ethnischer Minderheiten ist eine Eigentumsübertragung an ihn daher sogar naheliegend.»
Nach den Vorgängen in Nigeria sieht der Bund den Sinn von Restitutionen jedenfalls nicht infrage gestellt. «Richtig bleibt es, Raubkunst an die Staaten zurückzugeben, die heute die Menschen und Kultur repräsentieren, denen diese Kunst einst gestohlen wurde», sagte ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt solle geklärt werden, was die Maßnahme des scheidenden Präsidenten Muhammadu Buhari zu bedeuten habe. «Dazu wollen wir mit der neuen nigerianischen Regierung ins Gespräch kommen, sobald diese im Amt ist.» Eine wichtige Grundlage der Verhandlungen sei die Zuständigkeit der National Commission for Museums and Monuments für den Restitutionsprozess.
Eigenständigkeit Nigerias beim Umgang
Auch der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, betonte die Eigenständigkeit Nigerias beim Umgang mit den Bronzen. Zur Stiftung gehören auch Berlins Staatliche Museen, die über den größten Bestand in Deutschland verfügen. Die Rückübertragung werde nicht infrage gestellt, sagte er der dpa. «Sie beruht auf der Tatsache, dass es sich um eine gewaltsame Plünderung handelte, und dieser Unrechtskontext war stets unbestritten.»
Die Regierung sei «natürlich frei in ihrer Entscheidung, wie künftig mit diesen Objekten umzugehen sein wird, weil Rückgaben nicht an Bedingungen geknüpft sind». Er habe keine Zweifel, dass die Werke in einem Museum der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden «und ein Drittel hier in Berlin im Humboldt Forum als langfristige Leihgabe zu sehen sein wird». Parzinger sieht zunächst «erheblichen» Klärungsbedarf innerhalb Nigerias.
Bei Verhandlungen über Rückgaben gehe es immer nur um die Frage, ob eine Restitution gerechtfertigt sei oder nicht. «Im Falle einer Rückgabe können an den neuen Eigentümer aber keine Bedingungen gestellt werden», betonte der Stiftungspräsident. Rückgaben lösten in den Herkunftsländern häufig Debatten zwischen staatlichen Behörden und regionalen Communities aus. «Das sind wichtige Prozesse, in denen divergierende Interessen ausgeglichen werden müssen.»