Im Belästigungsprozess gegen Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die mit einer dreijährigen Bewährungsauflage verbunden ist. Dies würde bedeuten, dass der französische Schauspieler nicht ins Gefängnis müsste, wenn er sich an Auflagen hielt.
Dazu sollen nach Willen der Staatsanwaltschaft unter anderem eine verpflichtende psychologische Betreuung und die Eintragung in das Register für Sexualstraftäter gehören. Zudem forderte die Anklagebehörde eine Geldstrafe von 20.000 Euro.
Staatsanwalt fordert Gleichbehandlung
Es gehe in dem Fall um sexuelle Übergriffe, betonte Staatsanwalt Laurent Guy in seinem Plädoyer. Man könne ein ausgezeichneter Schauspieler sein, man könne ein ausgezeichneter Familienvater sein, das habe nichts mit den Straftaten zu tun, die man begehen könne. Er bat das Gericht, Gérard Depardieu genauso zu beurteilen wie jeden anderen Angeklagten.
In dem spannungsgeladenen Prozess haben zwei Frauen – eine Dekorateurin und eine Regieassistentin – dem berühmten französischen Schauspieler vorgeworfen, sie 2021 während der Dreharbeiten zum Film «Les volets verts» (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker unsittlich an Po, Brüsten und Intimbereich angefasst zu haben.
Depardieu bestreitet bewusste Belästigung
Depardieu hat während des Prozesses bestritten, beide Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Dekorateurin räumte er jedoch ein, sie an den Hüften angefasst zu haben, betonte jedoch, dass dies nicht sexuell gemeint gewesen sei.