Münchner Theaterchef in Missbrauchsprozess freigesprochen
Thomas Pekny ist freigesprochen worden. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Peter Kneffel/dpa)

Der Theaterchef Thomas Pekny ist vom Landgericht München I vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden.

Letztlich habe kein Tatnachweis geführt werden können, sagte der Vorsitzende Richter Nikolaus Lantz am Mittwoch. Die Kammer habe Zweifel am Vorwurf gehabt.

Richter Lantz betonte, der Freispruch für den 69 Jahre alten Intendanten der Komödie im Bayerischen Hof in München sei «eine knappe Geschichte» gewesen. Möglicherweise sei alles «so harmlos» gewesen, wie Pekny es gesagt habe, sagte Lantz. «Wenn nicht, dann haben Sie großes Glück gehabt.» Dennoch sei es ein Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte Pekny vorgeworfen, betrunkene Frauen auf dem Oktoberfest angesprochen und mit in die Proberäume seines Theaters genommen zu haben. Dort soll er sich an den schlafenden Frauen vergangen und davon Videos und Fotos gemacht haben. Die ursprüngliche Anklage hatte unter anderem auf schweren sexuellen Missbrauch gelautet, in ihrem Plädoyer hatte Staatsanwältin Laura Wittschurky in einem Fall aber eine Vergewaltigung gesehen und insgesamt vier Jahre und drei Monate gefordert.

Pekny hatte die Vorwürfe sexuellen Missbrauchs im Prozess zurückgewiesen. «Ich würde so etwas nie tun, ohne zuvor zu fragen», ließ er über seine Verteidigerin Eva Maria Krötz verlesen. Die Frauen seien einverstanden gewesen. Dies habe man nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit ausschließen können, befand das Gericht.

Angeklagt waren drei Fälle, allerdings war nur bei einem die betroffene Frau ermittelt worden. Bei ihrer Aussage zu Prozessbeginn hatte die junge Frau, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen 20 Jahre alt und noch Schülerin war, ein Einverständnis bestritten. Wenn sie einverstanden gewesen wäre, bräuchte sie jetzt keine Therapie, sagte sie.

Die Aussage der jungen Frau bewertete das Gericht zwar als sehr glaubwürdig. Da sie allerdings keinerlei Erinnerungen an den Zeitraum der angeklagten Taten und einige Zeit davor und danach hat, konnte das Gericht auch in ihrem Fall nicht ausschließen, dass sie ihr Einverständnis gab – wie von Pekny gesagt.

Erledigt ist das Thema für Pekny mit dem Freispruch allerdings wohl noch nicht: Zum einen prüft die Staatsanwaltschaft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, zum anderen gibt es Hinweise auf mögliche weitere potenziell Betroffene. Bereits nach dem ersten Verhandlungstag hatte sich eine Frau gemeldet. Zudem rief am Mittwoch kurz vor Verhandlungsbeginn ein Mann beim Vorsitzenden Richter an, der sagte, seine Frau könnte eine weitere Betroffene sein und wolle aussagen. Beide waren im aktuellen Verfahren allerdings nicht mehr berücksichtig worden.